Die drei Gemeinderäte Kathrin Widmer Gubler, Stefan Vontobel und Reto Brunschweiler wollen vom Stadtrat wissen, welche Risiken für die Stadt durch den Betrieb und einem allfälligen Neubau entstehen würden. Dazu haben sie folgende Fragen gestellt.
- Liegen der Stadt Frauenfeld belastbare Zahlen für Planung, Bau, Betrieb und Amortisation der geplanten Anlage samt einem Business Plan für die Kehricht-entsorgung (Tarife), die Verbrennung und den Abverkauf von Fernwärme und Strom vor?
- Der Zweckverband wird an der DV im Dezember 2025 die Wiedereinführung der finanziellen Haftung der Verbandsgemeinden beantragen. Wie gross ist das finanzielle Risiko von Frauenfeld als grösste Gemeinde des Zweckverbands KVA Thurgau für die Investition, den Bau, den Betrieb und die Amortisation der geplanten neuen KVA in Weinfelden?
- Welches sind die Beschlussorgane (Stadtrat, Gemeinderat, Volksabstimmung) und welche Kompetenzen hat der Delegierte der Stadt gegenüber dem Zweckverband?
- Am 21. Oktober 2025 hat der Zweckverband KVA Thurgau die Gemeinden über den Stand des Vorhabens und die konkreten Vorstellungen für die Realisierung des Projekts informiert. Wann und in welcher Form wird der Stadtrat den Gemeinderat und die Öffentlichkeit darüber aus der Sicht der Stadt Frauenfeld informieren?
- Wie oben genannt, wird der Zweckverband per 2026 die pauschalen Rückerstattungen von Fr. 12.- pro Einwohner aussetzen. Für Frauenfeld beläuft sich die Rückerstattung auf über 300’000 Franken pro Jahr. Wie wird dieser Ausfall berücksichtigt werden?
Für die Beantwortung hat der Stadtrat nun drei Monate Zeit.