Motion "Bericht zur Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Stadtverwaltung Frauenfeld" eingereicht

Die beiden FDP Gemeinderäte Stefan Vontobel und Kathrin Widmer Gubler haben an der ersten Gemeinderatssitzung 2023 eine Motion mit der Forderung eines Berichts zur Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Stadtverwaltung Frauenfeld eingereicht.

Der Stadtrat wird dabei ersucht, dem Gemeinderat einen Bericht zur Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der städtischen Verwaltung Frauenfeld vorzulegen. Der Bericht soll sich an der Systematik der Institutionellen Gliederung nach Ausgabeart orientieren und folgende Punkte beantworten:

  • Kurzfristig und mittelfristig gebundene Ausgaben: gestützt auf welche Rechtsgrundlage werden diese Aufgaben erbracht (Bundesrecht, kantonales Recht, kommunales Recht)?
  • Ungebundene Ausgaben: Arbeitstitel der konkreten Aufgaben und Leistungen
  • Neue Aufgaben (gebunden und ungebunden): welche Aufgaben und Leistungen sind in der Legislaturperiode 2019-2023 neu hinzugekommen, gestützt auf welche Rechtsgrundlage?
  • Legislaturschwerpunkte 2019-2023: Umsetzungsgrad der Massnahmen und Projekte in einer systematischen Zwischenbilanz aufzeigen (Gliederung nach Massnahme, Status (Ampelsystem), Bemerkungen)

Der Bericht soll zu allen Projekten und Aufgaben Angaben zu Arbeitstitel, Status (abgeschlossen, in Bearbeitung, geplant) und Burn-Down auf 33% genau machen. 

Als Begründung für die Einreichung der Motion bringen die beiden Motionäre folgende Punkte vor:

Die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden legt in § 10ff. die Grundsätze der Haushaltssteuerung fest.

Das Budget 2023 weist einen Aufwandüberschuss von rund 3.94 Mio. Franken aus bei einer bereits eingeplanten Steuerfusserhöhung um 3 Steuerprozentpunkte. Mit der vom Gemeinderat am 14.12.2022 beschlossenen Steuerfusserhöhung um nur 2 Steuerprozentpunkte, ist der negative Ertrag noch höher. Der Finanzplan 2024-2026 zeigt negative Rechnungsergebnisse von rund 4. Mio. trotz einer erneut geplanten Steuererhöhung von 2 Steuerprozentpunkte im Jahr 2024. Weder das Budget noch die Erfolgsrechnung der Stadt Frauenfeld sind ausgeglichen. Damit genügen sie den gesetzlichen Anforderungen nicht. Der Mittelbedarf der Stadt steigt seit Jahren ungebremst, die Verschuldung nimmt zu und die Selbstfinanzierung bleibt ungenügend. Die konsolidierten Gesamtausgaben der Verwaltung liegen weit über der Entwicklung des nominalen BIP. Das Stabilisierungsziel wird deutlich verfehlt. Dass keine ausgeglichenen Stadtfinanzen präsentiert werden können, ist auf ein Zusammenspiel vielfältiger Faktoren zurückzuführen. Ein Faktor ist das (Zu)Viel an Aufgaben der Stadt (Botschaft Budget 2023, S. 28).

  • Mit der Aufgabenüberprüfung soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Ressourcen wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Bestehende staatliche Leistungen sind auf ihre Notwendigkeit, ihre Priorisierung sowie ihr Optimierungs- und Einsparpotential zu überprüfen.
  • Mittel, die bei einer Überprüfung gegebenenfalls frei werden, könnten dann zukunftsgerichtet bei Bedarf für die kommenden Herausforderungen und nötigen Investitionen eingesetzt werden.

Als Gemeinderat stehen wir doppelt in der Pflicht, uns für ausgeglichene Stadtfinanzen einzusetzen. Es ist unsere Verantwortung vor dem Gesetz (Art. 19 Abs. 1 GO). Und es ist unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft: Ausgeglichene Staatsfinanzen werden dafür sorgen, dass auch künftige Generationen ihre eigenen Herausforderungen meistern können.

Wir sind gespannt wie die Beantwortung der Motion durch den Stadtrat aussehen wird.